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Entlang der Straße „Vareler Weg“ befindet sich ein sogenannter Angebotsstreifen, der Bestandteil der Fahrbahn ist und durch eine gestrichelte Linie von der Autofahrbahn getrennt.

Auf diesem Schutzstreifen für Fahrräder dürfen Kraftfahrzeuge weder parken und seit der Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) in 2021 auch nicht halten. Wenn nötig ist das Überfahren der Markierung erlaubt, wenn die Radfahrer dabei nicht gefährdet werden. Die zusätzliche Beschilderung „absolutes Halteverbot“ ist somit hinfällig und wird durch den Fachdienst Straßen und Grün in den kommenden Wochen entlang des Vareler Weges, Höhe Berliner Straße bis zum Helvesieker Weg entfernt.