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Beim alljährlichen Frühjahrsputz sollte beim Entstauben des Kellers oder des Heizungsraumes auch gleich die Funktionstüchtigkeit der Garten- bzw. Zwischenzähler kontrolliert werden. Denn auch wenn diese Zähler geeicht wurden, kann es in Einzelfällen zu einer Beeinträchtigung der Zähler kommen. Kurz gesagt, der Zähler zeigt nicht das an, was er soll, nämlich die Menge des im Garten verbrauchten Wassers. Dies hat zufolge, dass am Jahresende kein Abzug des Gartenwassers von den Abwassergebühren erfolgen kann. Das können Sie verhindern, wenn Sie beim ersten Wasserverbrauch prüfen, ob sich der Zählerstand verändert. Ansonsten muss der Zähler durch einen neuen Zähler ersetzt werden.