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Der Gemeinderat  hat in seiner Sitzung am 21.12.2023 eine neue Hundesteuersatzung beschlossen. Erstmalig seit dem 01.01.2002 wurden die Steuersätze erhöht. Zudem wurden Regelungen für gefährliche Hunde neu eingeführt.

Die Hundesteuer beträgt ab dem 01.01.2024 jährlich:

a) für den ersten Hund                                 48,-- Euro

b) für den zweiten Hund                              80,-- Euro

c) für jeden weiteren Hund                        105,-- Euro

Die Steuer für gefährliche Hunde beträgt ab dem 01.01.2024 jährlich:

je Hund                                                                   500,-- Euro.