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Die Automatensteuer wird nach der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinden Scheeßel erhoben. Besteuert wird der Betrieb von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsautomaten an öffentlich zugänglichen Orten. Der Betrieb eines Automaten ist unter Angabe von Geräteart, Gerätenamen, Standort und Zulassungsnummer bei der Gemeinde Scheeßel, Fachbereich Finanzwirtschaft an- bzw. abzumelden. Die Steuer entsteht mit der Inbetriebnahme des Gerätes.

Ansprechpartner
Herr Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Büro OG 3, Rathaus
Telefon: 04263 9308-1826

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