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Die Ausübung eines (stehenden) Gewerbes ist steuerpflichtig.

Der Hebesatz beträgt seit 2013 unverändert 370 v.H.

Ansprechpartner
Herr Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Telefon: 04263 9308-1826

Allgemeine Informationen
Besteuerungsgrundlage zur Ermittlung der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag im Kalenderjahr. Die Gewerbesteuer wird grundsätzlich viermal jährlich zur Quartalsmitte zur Zahlung fällig.

Festsetzungsverfahren zur Besteuerung

  1. Auf Grundlage des Gewerbesteuergesetzes und Abgabenordnung wird durch das zuständige Finanzamt der Steuermessbetrag berechnet und festgesetzt.
  2. Die Gemeinde Scheeßel legt den Hebesatz durch die Haushaltsatzung fest. Die zu entrichtende Gewerbesteuer wird durch Anwendung des Hebesatzes auf den Messbetrag berechnet (Hebesatz*Messbetrag=Gewerbesteuer). Die Höhe der Gewerbesteuer wird dem Steuerschuldner per Bescheid mitgeteilt.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Gewerbesteuergesetz und der Abgabenordnung (AO).
Haben Sie Fragen zu der Messbetragsermittlung Ihres Gewerbes, so wenden Sie sich bitte direkt an das für Ihren Gewerbebetrieb zuständige Finanzamt.

Hinweise zum Schutz Ihrer Daten finden Sie hier.