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Zur Vermeidung von Missverständnissen wird von der Gemeinde Scheeßel noch einmal kurz auf die Verkehrsführung des Radverkehrs in Kreisverkehrsplätzen hingewiesen: Wenn zwischen zwei Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) eine Radfahrerfurt angelegt ist, dann sind die Radfahrer gegenüber den ein- und abbiegenden Verkehr auf den Kreisverkehr-Zufahrten vorfahrtberechtigt. Wenn keine Radfahrerfurten angelegt sind, können die Radfahrer die Fußgängerüberwege benutzen. Sie müssen aber hierfür absteigen und die Überwege zu Fuß überqueren.