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Gemeinde Scheeßel sucht neue Ehrenamtliche für das Schiedsamt


In Scheeßel ist das Schiedsamt bereits seit über 100 Jahren besetzt. Die Aufgabe der
Schiedsperson besteht darin, alltägliche Konflikte im Verhandlungsweg zu lösen, um dadurch
gerichtliche Verfahren zu vermeiden und die Gerichte zu entlasten. Schlichtungsverfahren
kommen zum Beispiel bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Beleidigungen, Körperverletzungen,
Schadensersatzforderungen und Sachbeschädigungen in Betracht. Rechtskenntnisse sind
nicht erforderlich.


Es handelt sich um ein Ehrenamt, für das eine Kostenpauschale gezahlt wird. Die
erforderlichen Kenntnisse hinsichtlich des Ablaufs eines Schlichtungsverfahrens vermittelt der
Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen in Schulungen und Fortbildungen. Der
Ablauf einer Schlichtung vor dem Schiedsamt zeichnet sich durch ein formalisiertes Verfahren
aus. So sind zum Beispiel über die Verhandlung und deren Ergebnis Protokolle zu erstellen
und eingenommene Gebühren und Ausgaben in einem Kassenbuch abzurechnen.


Das Amt der Schiedsperson entlastet die Gerichte von Bagatelldelikten. Vor Gericht gibt es
immer einen Gewinner und einen Verlierer. Bei einem Schlichtungsverfahren ist das Ziel, dass
ein Kompromiss zwischen beiden Parteien gefunden wird. Ein solches Verfahren spart den
Beteiligten nicht nur Geld, sondern sichert zum Beispiel auch den Frieden zwischen Nachbarn.
Die Schiedsperson sollte kommunikativ sein, Feingefühl, Urteilsvermögen, Gelassenheit und
natürlich Zeit mitbringen. Außerdem muss der Wohnsitz in der Gemeinde Scheeßel liegen, die
Person muss älter als 30 Jahre alt sein und sie sollte keine Vorstrafen haben. Der Rat der
Gemeinde Scheeßel wählt den Bewerber dann für eine Dauer von fünf Jahren und danach
muss der Direktor des Amtsgerichtes die Ernennung bestätigen.


Arbeitsplatz, benötigte Ausstattung und weiteres Equipment wird auf Wunsch durch die
Gemeinde bereitgestellt. Eine Arbeitsplatzpauschale wird durch die Gemeinde nicht gezahlt.


Wessen Interesse geweckt wurde, der kann sich an Yvonne Neumann unter der
Telefonnummer 04263/93081830 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. wenden. Sie steht
für Fragen gerne zur Verfügung und erteilt auf Wunsch weitere Informationen. Bewerbungen
können ebenfalls gerne bis zum 24.03.2023 an Yvonne Neumann per Mail gerichtet werden.

In dieser Angelegenheit „Neu im Rathaus“!
Regelmäßiges Beratungsangebot ab dem 16.03.2023 im Rathaus.
An jedem 3. Donnerstag im Monat stehen Ihnen unsere Schiedspersonen in der Zeit von
16:30 Uhr – 18:00 Uhr bei Konfliktsituationen beratend zur Verfügung.