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Im Obergeschoss des Flachdachbaus fehlte der zweite Rettungsweg, deswegen wurde vor einiger Zeit die Gerüsttreppe aufgebaut, um Zeit für die Erarbeitung einer dauerhaften Lösung zu erarbeiten.

Der dazugehörige Bauantrag wurde gestellt, der neben der Statik auch das geänderte Fluchtwegkonzept enthielt. In diesem Zuge wurde vom Prüfstatiker des Landkreises festgelegt, dass die Gründung der Treppe bis unterkante Kellersohle erfolgen muss.

Nach Eingang der Baugenehmigung konnten die Ausschreibungen und dann die Arbeiten durchgeführt werden. Da der Keller im Grundwasser steht, musste für die Fundamentierung eine Grundwasserabsenkung durchgeführt werden. Bei der Gelegenheit wurde auch die Abdichtung des Kellers erneuert. Nachdem die Türöffnung durch ein Fachunternehmen für Betonschneidearbeiten eingeschnitten wurde, konnte die Treppe montiert werden. Danach wurde die Tür eingebaut werden, es folgten Putzarbeiten, Malerarbeiten und der Heizungsbauer legte den Heizkörper um. Parallel folgten Arbeiten an den Außenanlagen. So waren bei dieser recht kleinen Maßnahme neun Gewerke beteiligt, die Kosten lagen bei 95.000 €.