Zum 1. Januar 2025 gelten neue Regeln für die Grundsteuer. Grundstückseigentümer mussten hierzu gegenüber dem Finanzamt eine Erklärung über ihr Grundeigentum abgeben. Nach der Abgabe der Grundsteuererklärung wurden vom Finanzamt neue Grundsteuermessbescheide an alle Eigentümer erlassen. Auf Grundlage der neuen Messbescheide des Finanzamtes werden durch die Gemeinde neue Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 erstellt und versandt.
Der Rat der Gemeinde Scheeßel hat in seiner Sitzung vom 12.12.2024 folgende aufkommensneutrale Hebesätze beschlossen:
Aufkommensneutral heißt, dass die Gesamtheit der Steuerzahler durch die Reform nicht mehr belastet werden soll als bisher. Das heißt aber auch, dass sich die zu zahlende Grundsteuer für manche Haushalte vermindern, für andere erhöhen wird.
Die Gemeinde kann keine Auskunft zu den Grundsteuermessbeträgen geben, da diese vom zuständigen Finanzamt erstellt bzw. errechnet werden. Bitte wenden Sie sich daher mit Ihren Fragen zu den Messbeträgen an das zuständige Finanzamt in Rotenburg (Wümme), Telefonnummer 04261/74-333.