Durch die Grundsteuerreform ergeben sich bei der Grundsteuer bei jedem Grundstück unweigerlich Änderungen bei der Höhe der Raten. Die neue Höhe entnehmen Sie bitte Ihrem in den letzten Wochen zugegangenen Grundsteuerbescheid. Ändern Sie bitte die Daueraufträge bei Ihrer Bank. Sollten Sie eine SEPA-Lastschrift erteilt haben (dies ist auf den Bescheiden vermerkt), muss von Ihrer Seite nichts veranlasst werden.
Wer Fragen zum eigenen Grundsteuermessbetrag hat, kann sich beim Finanzamt Rotenburg (Wümme) melden. Es ist erreichbar unter 04261/74-333 (Grundsteuer-Hotline) oder per E-Mail an
Gleichzeitig wird daran erinnert, dass zum 15.Februar die 1. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung
sowie für die Hundesteuer für 2025 zur Zahlung fällig wird. Die Höhe der Rate ist aus dem letzten Gewerbesteuer- bzw. Hundesteuerbescheid ersichtlich. Da es sich um Mehrjahresbescheide handelt, gilt der Bescheid auch für künftige Jahre, solange sich keine Änderungen (z.B. Verkauf, Hebesatzänderung, ...) ergeben.
Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit der jährlichen Zahlung Gebrauch gemacht haben,
wird die Steuer 2025 in einem Betrag am 01.07.2025 fällig. Die Fälligkeitstermine sind auf den Bescheiden ausgewiesen
Bei Fragen zu dem Bescheid oder wenn eine Kopie eines Bescheides benötigt wird, wenden Sie sich bitte an Herrn Drewes unter 04263/9308-1826.