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Nach der Abgabe der Grundsteuererklärung erhalten nun die Eigentümer die Bescheide vom Finanzamt. Um festzustellen, wie sich die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 verändert, sollte man den neuen Grundsteuermessbetrag mit dem alten Grundsteuermessbetrag vergleichen (den alten Grundsteuermessbetrag findet man z.B. auf dem letzten Steuerbescheid von der Gemeinde oder dem Finanzamt).

Der Grundsteuermessbetrag ist zwar die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer, aber entscheidend ist der Hebesatz der Gemeinde. Der Hebesatz wird für das Jahr 2025 neu berechnet. Da aber noch keine Daten vom Finanzamt an die Gemeinden übermittelt wurden, kann noch keine Kalkulation der Hebesätze erfolgen.

Ganz wichtig: Die Grundsteuerreform soll aufkommensneutral erfolgen. Das heißt die Gesamthöhe der Grundsteuereinnahmen, die die Gemeinde erhält, soll gleichbleiben. Für den Einzelnen kann es aber zu Verschiebungen in die eine oder andere Richtung kommen.

Aktuelle Hebesätze:

Grundsteuer A: 455 v.H. (also Grundsteuermessbetrag x 4,55)

Grundsteuer B: 390 v.H. (also Grundsteuermessbetrag x 3,90)