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Nach dem Niedersächsischen Klimagesetz sollen bis 2033 mindestens 0,47 % = rd. 71 ha des Gemeindegebietes von Scheeßel für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen ausgewiesen werden. Die Ermittlung der Flächen erfolgt auf der Grundlage des in der Potenzialflächenanalyse enthaltenen Kriterienkataloges. Demnach ist in

- geeignete Flächen gemäß Landes-Raumordnungsprogramm, Erneuerbare-Energien-Gesetz und Arbeitshilfe zur Planung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (Tabelle 1),                  

- Gunstflächen (Tabelle 2),

- Restriktionsflächen I - Fläche, die sich nur bedingt eignen (Tabelle 3),

- Restriktionsflächen II (Tabelle 4) und

- Ausschlussflächen - Flächen, die sich nicht eignen (Tabelle 5)

zu unterscheiden.

Die Gunstfaktoren der einzelflächenbezogenen Abwägungskriterien sind in der Tabelle 7 und die Restriktionsfaktoren in der Tabelle 8 aufgeführt.

Nach diesen Kriterien wurden 8 Potenzialflächen mit einer Gesamtgröße von knapp 94 ha identifiziert.

Den Bericht zur Potenzialflächenanalyse finden Sie hier.

Die Karte, auf der die 8 ermittelten Potenzialflächen dargestellt sind, finden Sie hier.

Für Fragen steht Ihnen Herr Gundlach unter e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Tel. 04263/9308-1860 gerne zur Verfügung.