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Folgende Änderungen werden sich ab dem 01.01.2024 bei Reisepässen und Kinderreisepässen ergeben:

Kinderreisepässe dürfen ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die bereits ausgehändigten Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus.

Als Ausweisdokumente für Kinder kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen auch außerhalb der EU geplant, benötigt jedes Kind - wie auch die Eltern - einen regulären Reisepass.

Die Grundgebühr des Reisepasses für antragstellende Personen ab 24 Jahren beträgt 70,00 €.

Die Gebührenzuschläge - bspw. für einen 48 Seiten-Pass (statt regulär 32 Seiten) oder Express-Bestellung - bleiben unverändert.