Ein Hund muss nicht nur abgemeldet werden, wenn er verkauft wird oder wenn er verstirbt, sondern auch wenn man umzieht. Anders als bei der Ummeldung des Wohnsitzes, wo die Abmeldung in der alten Kommune automatisch erfolgt, muss eine Abmeldung des Hundes in der bisherigen Kommune durch den Hundehalter selbst erfolgen. Anschließend muss der Hund in der neuen Kommune angemeldet werden.
Eine Abmeldung ist auch hier online möglich.