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Amtliche Bekanntmachung

Für die Eheleute Ivan und Snizhana Ohly, letzte bekannte Anschrift: Bahnhofstraße 49, 27383 Scheeßel, liegt bei der Gemeinde Scheeßel, Die Bürgermeisterin, Untervogtplatz 1, 27383 Scheeßel folgendes Schriftstück zur Einsichtnahme und Abholung bereit:

Bescheid vom 14.03.2024, Aktenzeichen: 31550.02/2023-0009

Die derzeitige Anschrift der vorgenannten Person ist unbekannt. Das Schriftstück wird hiermit gemäß § 10 VwZG vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2354) öffentlich zugestellt. Es kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine bevollmächtigte Person – nach vorheriger Terminabsprache – eingesehen und abgeholt werden bei der

Gemeinde Scheeßel, Fachbereich Ordnung und Soziales, Zimmer EG 13, 27383 Scheeßel.

Das Schriftstück gilt nach § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Scheeßel, den 14.03.2024

Ulrike Jungemann
Bürgermeisterin