Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Scheeßel hat in seiner Sitzung am 27.03.2025 den Beschluss zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Jeersdorfer Waldweg“ sowie zur 75. Änderung des Flächennutzungsplanes, Jeersdorf, gefasst. Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.
Ziel der Planungen ist es, die bereits teilweise gewerblich genutzten Flächen am Jeersdorfer Waldweg planungsrechtlich zu sichern und eine weitere Entwicklung bzw. Nachverdichtung zu ermöglichen. Zusätzlich soll auch die an den Jeersdorfer Waldweg angrenzende Wohnbebauung gesichert werden.
Die betroffenen Gebiete des Bebauungsplanes Nr. 14 „Jeersdorfer Waldweg“ und der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes sind aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich. Die genaue Abgrenzung der Geltungsbereiche ergibt sich aus den Planzeichnungen.
Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung;LGLN © 2024
Die Vorentwürfe des Bebauungsplanes Nr. 14 „Jeersdorfer Waldweg“ und der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründungen können gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) in der Zeit vom
14.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025
im Internet unter www.scheessel.de in der Rubrik „Rathaus & Service“ à „Gemeindeverwaltung“ à „Bauleitplanung“ à „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen zu jedermanns Einsicht im Fachbereich Bau und Planung des Rathauses der Gemeinde Scheeßel (Zimmer EG 8), Untervogtplatz 1, 27383 Scheeßel, während der Dienststunden (vormittags: montags bis freitags 8.00 Uhr - 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs 13.15 Uhr - 16.15 Uhr, donnerstags 13.30 Uhr - 18.00 Uhr) öffentlich aus. Hier wird unter anderem über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an
Scheeßel, den 3.04.2025