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Amtliche Bekanntmachung

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Scheeßel hat in seiner Sitzung am 27.03.2025 den Beschluss zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11A „Biogasanlage Luhner Weg“, Jeersdorf, sowie zur 77. Änderung des Flächennutzungsplanes, Jeersdorf, gefasst. Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.

Um den Standort der bestehenden Biogasanlage am Luhner Weg langfristig zu sichern, ist eine Erweiterung um 1,58 ha auf insgesamt 3,51 ha geplant. Hintergrund sind die auslaufende EEG-Vergütung 2028, sinkende Förderungen und die Begrenzung des Energiepflanzenanteils. Vorgesehen sind die Nutzung neuer regenerativer Energieträger wie Biomethan und Grüner Wasserstoff sowie der Ausbau der Lagerkapazitäten für Gärprodukte aufgrund geänderter Düngeverordnungen.

Zur Umsetzung dieser Maßnahmen wird der Bebauungsplan Nr. 11A neu aufgestellt und der Flächennutzungsplan mit der 77. Änderung angepasst, um das Plangebiet als Sondergebiet „Biogasanlage“ auszuweisen. Dies sichert den Standort, stärkt die lokale Wirtschaft und unterstützt die Energiewende.

Das betroffene Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 11A „Biogasanlage Luhner Weg“, Jeersdorf, sowie zur 77. Änderung des Flächennutzungsplanes, Jeersdorf,  ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich. Die genaue Abgrenzung der Geltungsbereiche ergibt sich aus den Planzeichnungen.

Bebauungsplanes Nr. 11A Biogasanlage Luhner Weg Jeersdorf

Die Vorentwürfe des Bebauungsplanes Nr. 11A „Biogasanlage Luhner Weg“, Jeersdorf, sowie zur 77. Änderung des Flächennutzungsplanes, Jeersdorf und die Begründungen liegen  gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) in der Zeit vom

14.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025

zu jedermanns Einsicht im Fachbereich Bau und Planung des Rathauses der Gemeinde Scheeßel (Zimmer EG 3), Untervogtplatz 1, 27383 Scheeßel, während der Dienststunden (vormittags: montags bis freitags 8.00 Uhr - 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs 13.15 Uhr - 16.15 Uhr, donnerstags 13.30 Uhr - 18.00 Uhr) öffentlich aus. Hier wird unter anderem über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Die Auslegungsunterlagen können während der genannten Frist auch im Internet unter www.scheessel.de in der Rubrik „Rathaus & Service“ à „Gemeindeverwaltung“ à „Bauleitplanung“ à „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.

Stellungnahmen und Anregungen zum Vorentwurf können während der Auslegungsfrist schriftlich, auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Scheeßel, den 03.04.2025

Ulrike Jungemann
Bürgermeisterin