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Allgemeine Hinweise im Zusammenhang mit der Aufnahme Ihres Kindes in eine Tageseinrichtung der Gemeinde Scheeßel

Sehr geehrte Eltern,

sämtliche im Zusammenhang mit den Tageseinrichtungen für Kinder auftretenden Fragen, wie z.B. rechtlicher Status der Kindertagesstätten, Aufnahmeverfahren, Zusammenarbeit mit den Eltern, Öffnungszeiten, Urlaubsregelung und Benutzungsgebühren, hat die Gemeinde Scheeßel in der Satzung über den Betrieb und die Benutzung von Kindertagesstätten der Gemeinde Scheeßel v.22.06.2023 geregelt. Sie können diese Satzung in jeder Kindertagesstätte und hier einsehen.

Die Träger von Kindertagesstätten wurden erstmals durch das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTag ) v.16.12.1992 verpflichtet, die Kindergartengebühren unter Berücksichtigung sozialer Aspekte festzusetzen und zu staffeln. „Die Gebühren und Entgelte für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder sind so zu bemessen, dass die wirtschaftliche Belastung für die Sorgeberechtigten zumutbar ist. Die Höhe der Gebühren und Entgelte sollen sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Sorgeberechtigten unter Berücksichtigung der Zahl ihrer Kinder richten und gestaffelt werden.“ Für Kinder ab dem 3. Lebensjahr ist der Besuch der Kita (bis zu 8 Std.) kostenfrei.
Zur Ermittlung der Gebühr genügt in der Regel die Vorlage des Steuerbescheides des Vorvorjahres sowie ein Nachweis über die Höhe des Kindergeldes.

Das Einkommen wird wie folgt ermittelt:
Jahresgesamteinkommen
./.Werbungskosten
./.Kinderfreibeträge ( 3068,-€ für jedes kindergeldberechtigte Kind )
Ergebnis: 12 =maßgebendes Monatseinkommen
Zur Ermittlung der monatlichen Gebühr wird das vorstehend ermittelte Monatseinkommen multipliziert mit der jeweiligen Höchstgebühr.
Beispiel: Familie ,2 Kinder, 1 Kind besucht die Krippe in der 6 Std. Betreuung
Jahresgesamteinkommen einschl. Kindergeld 30.000,-€
Werbungskosten lt. Steuerbescheid ./.3.500,-€
Kinderfreibeträge (2x 3.068,- €) 6136,-€
Ergebnis : 20.364€; 20.364,-€: 12 =1697,-€ Monatseinkommen

1697,-€ x 301,-€ :4.090 = 124,88 € monatliche Gebühr

Bitte beachten Sie , dass die Selbsterklärung über die Höhe des Einkommens des Vorvorjahres vor der Aufnahme des Kindes mit den entsprechenden Nachweisen vorgelegt werden muss.
Sofern im Zusammenhang mit der Selbsterklärung oder der persönlichen Berechnung der Gebühr Zweifel auftreten, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Scheeßel (Frau Schneider 04263/93081837).
Für alle betreuten Kinder ist außerdem eine Verbrauchspauschale ( Milch-und Bastelgeld) in Höhe von zur Zeit 10,-€ zu entrichten.

Sofern Sie fragen haben, wenden Sie sich bitte an:
Frau Schneider (Tel.: 04263 9308-1837) oder
Frau Haunhorst (Tel.: 04263 9308-1833)
E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Weitere Informationen zu den Kindertagesstätten finden Sie hier.

Hinweise zum Schutz Ihrer Daten finden Sie hier.