|
|
|

vom 16.05.2014
Gemeinde Scheeßel
Wahlbekanntmachung
über die
Sitzung des Wahlausschusses für die Direktwahl
zur hauptamtlichen Bürgermeisterin/ zum hauptamtlichen Bürgermeister
am 25. Mai 2014
Am Montag, 26. Mai 2014, 16.00 Uhr, findet im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt. Jedermann hat zu dieser Sitzung Zutritt.
Tagesordnung:
- Feststellung des Ergebnisses zur Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/ des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Scheeßel, § 45 g Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG)
Scheeßel, den 16. Mai 2014
Der Gemeindewahlleiter
der Gemeinde Scheeßel
Behrens
|
|
|

vom 02.05.2014
Die Gemeinde Scheeßel gibt die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung (erneute öffentliche Auslegung) gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Biogasanlage Deepener Weg“, Ostervesede, sowie der damit verbundenen 56. Änderung des Flächennutzungsplanes, Ostervesede, bekannt. Ziel der Bauleitplanungen ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung einer vorhandenen Biogasanlage südlich der Ortslage Ostervesede am „Deepener Weg“, um in diesem Zusammenhang auch ein Wärmenetz für die Ortschaft Ostervesede zu ermöglichen. Das betroffene Gebiet des Bebauungsplanentwurfs sowie des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung ist aus den nachstehenden Übersichtsplänen ersichtlich; die genaue Abgrenzung der Geltungsbereiche ergibt sich aus den Planzeichnungen.

Die geänderten bzw. ergänzten Entwürfe einschl. Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom März 2014 sowie die nachfolgend genannten wesentlichen bereits vorliegenden umwelt-bezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 19.05. bis 18.06.2014 zu jedermanns Einsicht im Fachbereich Bau und Planung des Rathauses der Gemeinde Scheeßel (Zimmer 9), Untervogtplatz 1, 27383 Scheeßel, während der Dienststunden (vormittags: montags bis freitags 7.30 Uhr - 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs 13.15 Uhr - 16.15 Uhr, donnerstags 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich aus.
Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:
- Landkreis Rotenburg, Amt für Bauaufsicht und Bauleitplanung, vom 29.07. und 16.10.2013 mit Informationen aus regionalplanerischer, landschaftspflegerischer, wasserwirtschaftlicher, bodenschutz- und abfallrechtlicher sowie bauaufsichtlicher bzw. bauplanungsrechtlicher Sicht,
- Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Bremervörde, vom 2.07. und 17.09.2013 mit Informationen aus land- und forstwirtschaftlicher Sicht,
- Niedersächsische Landesforsten, Forstamt Rotenburg, vom 17.10.2013 mit Informationen aus forstwirtschaftlicher Sicht,
- Staatl. Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven vom 10.07. und 8.10.2013 mit Informationen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind darüber hinaus verfügbar:
- Umweltbericht mit Informationen zu den Schutzgütern Menschen einschl. der menschlichen Gesundheit (Schall- und Geruchsimmissionen / Erholung), Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaftsbild, Biologische Vielfalt, sonstige Sach- und Kulturgüter, Schutzgebiete und –objekte, Wechselbeziehungen zwischen den Schutzgütern,
- Schallimmissionsprognose (erstellt vom TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co.KG, Hannover, mit Datum vom 11.02.2014)
- Gutachtliche Stellungnahme zu Geruchsimmissionen (erstellt vom TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co.KG, Hannover, mit Datum vom 21.05.2013)
- Gutachtliche Stellungnahme zu Geruchsimmissionen (erstellt vom TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co.KG, Hannover, mit Datum vom 28.02.2014)
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollverfahren) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Käthe Dittmer-Scheele Bürgermeisterin |

vom 25.04.2014
Schulanfänger 2015
Grundschule Scheeßel
Anmeldung: Dienstag, 06.05.2014 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch, 07.05.2014 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag, 08.05.2014 08.00 – 12.00 Uhr
Schulstraße 1, Sekretariat.
Grundschule Hetzwege
Anmeldung: Donnerstag, 08.05.2014 15.00 – 18.00 Uhr
Alle Kinder, die bis zum 30. September 2015 das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schul-besuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.
Die Schulanmeldung erfolgt so frühzeitig, da die Landesregierung mit Erlass vom 01.03.2006, geändert am 01.03.2012 beschlossen hat, die Kinder mit nicht ausreichenden Sprachkenntnissen für die Dauer eines Schuljahres vor der Einschulung zum Sprachförderunterricht zu verpflichten.
Weitere Informationen zum Ablauf der Sprachüberprüfung erhalten Sie bei der Anmeldung.
Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde vorzulegen sowie evtl. Sorgerechtserklärungen. Die Kinder brauchen nicht vorgestellt zu werden.
Die Bürgermeisterin Der Schulleiter/Die Schulleiterin
K. Dittmer-Scheele U. Wahlers M. Nerding-Ehlbeck
|

vom 16.04.2014
Haushaltssatzung der Gemeinde Scheeßel für das Haushaltsjahr 2014
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Scheeßel in der Sitzung am 27.02.2014 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird
1.
|
im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
|
|
1.1
|
der ordentlichen Erträge auf
|
17.674.400,00 €
|
1.2
|
der ordentlichen Aufwendungen auf
|
17.752.000,00 €
|
|
|
|
1.3
|
der außerordentlichen Erträge
|
0,00 €
|
1.4
|
der außerordentlichen Aufwendungen
|
0,00 €
|
|
|
|
2.
|
im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
|
|
2.1
|
der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
|
16.355.500,00 €
|
2.2
|
der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
|
15.817.300,00 €
|
|
|
|
2.3
|
der Einzahlungen für Investitionstätigkeit
|
1.517.200,00 €
|
2.4
|
der Auszahlungen für Investitionstätigkeit
|
4.050.800,00 €
|
|
|
|
2.5
|
der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit
|
765.300,00 €
|
2.6
|
der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit
|
139.900,00 €
|
festgesetzt
|
|
|
|
|
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
|
|
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes
|
18.638.000,00 €
|
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes
|
20.008.000,00 €
|
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 765.300,00 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.500.000,00 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2014 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.725.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
|
455 v. H.
|
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)
|
390 v. H.
|
|
|
2. Gewerbesteuer
|
370 v. H.
|
§ 6
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zur Höhe von 4.000 Euro im Einzelfall gelten als unerheblich (§ 117 NKomVG).
Scheeßel, den 27. Februar 2014
Gemeinde Scheeßel (L-S)
Die Bürgermeisterin
|
|
gez. Dittmer-Scheele
|
|
|
|
|
|
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 120 Abs. 2 und § 119 Abs. 4 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Rotenburg (W.) am 03.04.2014 unter dem Aktenzeichen 20/3:2-1/040 erteilt worden.
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom 16.04.2014 bis zum 28.04.2014 im Rathaus, Zimmer 6,
zu folgenden Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr, zusätzlich Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Käthe Dittmer-Scheele
Bürgermeisterin |
Gemeinde Scheeßel
Wahlbekanntmachung
über die
zugelassenen Wahlvorschläge
für die Direktwahl zur hauptamtlichen Bürgermeisterin/ zum hauptamtlichen Bürgermeister
am 25. Mai 2014 in der Gemeinde Scheeßel
Aufgrund der Vorschrift des § 28 Abs. 6 der Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz (NKWG) gebe ich nachstehend die für die Direktwahl in der Gemeinde Scheeßel am 25. Mai 2014 durch den Wahlausschuss zugelassenen Wahlvorschläge bekannt:
1
|
Dittmer-Scheele, Käthe
Geburtsjahr: 1958
Bürgermeisterin
Scheeßel
Fasanenweg 9
Christlich Demokratische Union in Niedersachsen - CDU
|
2
|
Braumüller, Bernd
Geburtsjahr: 1958
Werbekaufmann
Helvesiek
Griemshoop 1b
Einzelwahlvorschlag Braumüller
|
3
|
Kahlbrecht, René Geburtsjahr: 1977 Lehrer Scheeßel Elsternweg 15 Einzelwahlvorschlag Kahlbrecht
|
Scheeßel, 10. April 2014
Der Gemeindewahlleiter
der Gemeinde Scheeßel
Behrens |

vom 19.03.2014
Gemeinde Scheeßel
Wahlbekanntmachung
über die
Sitzung des Wahlausschusses für die Direktwahl
zur hauptamtlichen Bürgermeisterin/ zum hauptamtlichen Bürgermeister
am 25. Mai 2014
Am Donnerstag, 10. April 2014, 16.00 Uhr, findet im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt. Jedermann hat zu dieser Sitzung Zutritt.
Tagesordnung:
- Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für das Amt der hauptamtlichen Bürgermeisterin/ des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Scheeßel
Scheeßel, den 18. März 2014
Der Gemeindewahlleiter
der Gemeinde Scheeßel
Behrens |

vom 13.03.2013
Ankündigung der Einziehung von Straßen und Wegen
Es ist beabsichtigt, den in der Gemarkung Scheeßel, Landkreis Rotenburg/Wümme, Regierungsbezirk Lüneburg ausgewiesenen ca. 65 m langen Fußweg (Flur 6, Flurstück 47/101) zwischen dem „Helvesieker Weg“ und der Straße „Am Heidesee“ – als Teil der letztgenannten Straße – verkehrsrechtlich einzuziehen.
Der im Bebauungsplan Nr. 15 A „Helvesieker Weg – Vareler Weg“ ausgewiesene rd. 65 m lange Fußweg ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich geworden, da weiter nördlich ein neuer Fußweg angelegt wird.
Dieses Vorhaben wird gem. § 8 Abs. 2 des Nieders. Straßengesetzes (NStrG) hiermit bekanntgegeben.
Ein Lageplan des zur Einziehung vorgesehenen Weges liegt während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Scheeßel im Rathaus, Untervogtplatz 1, Zimmer 9-10, 27383 Scheeßel, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Käthe Dittmer-Scheele Bürgermeisterin
|

vom 24.02.2014
Wahlbekanntmachung
über die
Umbesetzung des Gemeindewahlausschusses
für die Direktwahl zur hauptamtlichen Bürgermeisterin/
zum hauptamtlichen Bürgermeister am 25. Mai 2014
Aufgrund der Vorschrift des § 8 Abs. 4 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) gebe ich nachstehend eine Umbesetzung des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Scheeßel für die Direktwahl am 25. Mai 2014 bekannt:
Anstelle von Herrn Hauke Seidel, 27383 Scheeßel, wird Herr Dieter Ulrich, 27383 Scheeßel, als stellvertretender Beisitzer in den Gemeindewahlausschuss berufen.
Scheeßel, 24. Februar 2014
Der Gemeindewahlleiter
der Gemeinde Scheeßel
Behrens
|

vom 31.01.2014
Bekanntmachung der Genehmigung der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes, Westerholz (Erweiterung Golfplatz Westerholz) der Gemeinde Scheeßel
Der Landkreis Rotenburg hat mit Verfügung vom 20.01.2014 (Az.: 63 ROW-61 72 90/158) gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die vom Rat der Gemeinde Scheeßel am 18.04.2013 beschlossene 53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Scheeßel genehmigt. Das Änderungsgebiet ist aus der nachstehenden Planskizze ersichtlich. Die genauen Grenzen des Änderungsgebietes gehen verbindlich aus den Eintragungen im Flächennutzungsplan hervor.

Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wird die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dieser Bekanntmachung wirksam. Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung gem. § 6 Abs. 5 Satz 4 BauGB bei der Gemeinde Scheeßel, Untervogtplatz 1 (Rathaus), Zimmer 8, 27383 Scheeßel, vom Tage dieser Veröffentlichung an während der Dienstzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
- eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges
nur dann zu beachten sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Dabei ist der die Verletzung begründende Sachverhalt darzulegen.
Käthe Dittmer-Scheele Bürgermeisterin |
Gemeinde Scheeßel
Wahlbekanntmachung und Aufforderung zur Einreichung
von Wahlvorschlägen für die Direktwahl zur
hauptamtlichen Bürgermeisterin/ zum hauptamtlichen Bürgermeister
am 25. Mai 2014
Bekanntmachung
Gemäß §§ 45 a und 45 b Absatz 4 ff. Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) gebe ich für die am 25. Mai 2014 stattfindende Wahl zur hauptamtlichen Bürgermeisterin/ zum hauptamtlichen Bürgermeister bekannt:
1. Gemäß § 7 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) teile ich nachstehend die Namen und Anschriften der Wahlleitung der Gemeinde Scheeßel für die Direktwahl zur hauptamtlichen Bürgermeisterin/ zum hauptamtlichen Bürger- meister am 25. Mai 2014 mit:
Gemeindewahlleiter: Gemeindeoberamtsrat Stefan Behrens
Untervogtplatz 1
27383 Scheeßel
stellvertretender Gemeindewahlleiter: Gemeindeamtsrat Frank Thies
Untervogtplatz 1
27383 Scheeßel
2. Bekanntmachung des Wahltages und des Tages einer etwaigen Stichwahl gemäß § 45 b Absatz 4 NKWG
Die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters findet am 25. Mai 2014 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.
Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am 15. Juni 2014 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchgeführt.
3. Wahlvorschläge (§ 45 d NKWG)
Jeder Wahlvorschlag für die Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/ des hauptamtlichen Bürgermeisters darf den Namen nur einer wählbaren Bewerberin oder eines wählbaren Bewerbers enthalten.
Eine wählbare Einzelperson darf sich auch dann vorschlagen, wenn sie nicht wahlberechtigt ist.
Der Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von der wahlberechtigten Einzelperson oder bei einem Wahlvorschlag einer nicht wahlberechtigten aber wählbaren Einzelperson, von dieser selbst unterzeichnet sein. Im Übrigen verweise ich auf den § 45 d NKWG. Für die Wahlvorschläge sind amtliche Vordrucke zu verwenden, die kostenlos bei der Wahlleitung der Gemeinde Scheeßel ausgegeben beziehungsweise angefordert werden können.
4. Unterschriften für Wahlvorschläge (§ 45 d Abs. 3 NKWG)
Der Wahlvorschlag für die Direktwahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters muss außerdem persönlich und handschriftlich von mindestens 150 Wahlberechtigten aus dem Wahlgebiet der Gemeinde Scheeßel unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlages nachzuweisen. Jede wahlberechtigte Person darf für die Wahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Unterschriften sind auf amtlichen Formblättern zu leisten. Hat jemand für eine Wahl mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind dessen Unterschriften auf Wahlvorschlägen, die bei der gleichen Gemeinde nach der ersten Bestätigung des Wahlrechts eingehen, ungültig.
Für die Unterschriften sind amtliche Vordrucke zu verwenden, die kostenlos bei der Wahlleitung der Gemeinde Scheeßel ausgegeben beziehungsweise angefordert werden können.
Unterschriften nach Absatz 1 sind nicht erforderlich bei der bisherigen Amtsinhaberin sowie bei Wahlvorschlägen von Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerbern nach § 45 d Absatz 4 Satz 4 i. V. m. § 21 Absatz 10 NKWG.
5. Inhalt und Form der Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können von einer Partei im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen), von einer wahlberechtigten Einzelperson (Einzelbewerber) oder auch von einer wählbaren Einzelperson, wenn sie nicht wahlberechtigt ist, eingereicht werden.
Im Übrigen müssen die Wahlvorschläge nach Inhalt und Form bei der Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister den Bestimmungen der §§ 21, 45 d NKWG und 32 ff. NKWO entsprechen. Die Wahlvorschläge sollen nach dem Muster der Anlage 5a zu § 32 Abs. 1 Satz 1 NKWO eingereicht werden.
6. Wahlanzeige
Parteien, die die Voraussetzungen des § 21 Absatz 10 Nr. 2 und 3 NKWG nicht erfüllen, können als solche nur Wahlvorschläge einreichen, wenn sie spätestens am 24. Februar 2014 beim Niedersächsischen Landeswahlleiter, Lavesallee 6, 30169 Hannover, ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Der Anzeige sind jeweils ein Abdruck der Satzung und des Programms sowie ein Nachweis über den satzungsgemäß bestellten Landesvorstand beizufügen. Im Übrigen sind § 22 NKWG und § 34 NKWO zu beachten.
7. Einreichung der Wahlvorschläge (§21 Abs. 2 NKWG)
Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens bis Montag, den 07. April 2014, 18.00 Uhr, bei dem Gemeindewahlleiter der Gemeinde Scheeßel, Rathaus, Untervogtplatz 1, 27383 Scheeßel, einzureichen.
Scheeßel, den 07. Dezember 2013
Der Gemeindewahlleiter
der Gemeinde Scheeßel
Stefan Behrens |
|
<< Start < Zurück 11 12 13 14 Weiter > Ende >>
|
Seite 14 von 14 |
|
|
|
Bürgerbriefkasten |
|
|