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Eine Gemeinde ist die kleinste staatliche Einheit in unserem föderalen Staatssystem. Sie ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts, eine Gebietskörperschaft. Gemeinden kommt in unserem Land eine ganz besondere Bedeutung zu, denn sie haben eine verfassungsrechtlich garantierte Selbstverwaltungsgarantie. Daraus resultieren die sogenannten Körperschaftsrechte wie z.B. die Planungshoheit über das Gemeindegebiet. Körperschaften handeln durch ihre Organe. Die Organe der Gemeinde Scheeßel sind:

Die Bürgermeisterin

Die Bürgermeisterin ist Repräsentantin unserer Gemeinde und zugleich Leiterin der Gemeindeverwaltung.

Sie wird von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt und ist hauptamtlich tätig. Bürgermeisterin Ulrike Jungemann ist mit der Wahl am 12.09.2021 für fünf Jahre in ihr Amt gewählt worden. Ihre Amtszeit begann am 01.11.2021.

Die Bürgermeisterin vertritt die Gemeinde in allen Verwaltungs- und Rechtsangelegenheiten und trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Führung der Verwaltung.

Sie ist Dienstvorgesetzte aller Beschäftigten der Gemeindeverwaltung und der Einrichtungen wie z.B. Kindergärten, Kläranlage etc.

Der Gemeinderat

Der Rat der Gemeinde Scheeßel besteht aus 30 Ratsfrauen und Ratsherren, die von den Bürgerinnen und Bürgern für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden, sowie der Bürgermeisterin. Unser Rat hat also 31 Mitglieder.

Fast alle wichtigen Angelegenheiten werden im Rat beschlossen. Dazu gehören unter anderem der Erlass, die Aufhebung und die Änderung von Satzungen, die Festsetzung öffentlicher Abgaben (Gebühren, Beiträge, Steuern), der Erlass der Haushaltssatzung, die Festsetzung des Investitionsprogramms sowie die Aufnahme von Krediten und die Einrichtung und Übernahmen von öffentlichen Einrichtungen.

Bevor allerdings der Rat einen Beschluss fasst, wird die jeweilige Angelegenheit in den Ortsräten und Fachausschüssen beraten und vom Verwaltungsausschuss ein Entscheidungsvorschlag erarbeitet. Das hängt je vom Einzelfall ab und vollzieht sich nach einem gesetzlich vorgegebenen Verfahren.

Der Rat wählt aus seiner Mitte die/den Ratsvorsitzende/n und die ehrenamtlichen Stellvertreter der Bürgermeisterin.

Die/der Ratsvorsitzende leitet die Sitzungen des Gemeinderates, hat aber keine repräsentativen Aufgaben. Die Stellvertreter der Bürgermeisterin vertreten sie u.a. bei der Repräsentation der Gemeinde. Sie üben ihr Amt ehrenamtlich aus.

Als Mitglieder bzw. beratende Mitglieder der Fachausschüsse werden Ratsmitglieder, aber auch sachkundige Vertreter aus der Bürgerschaft benannt. Ist also ein Sachthema im zuständigen Fachausschuss beraten worden, werden Beratungsergebnisse und Beschlussempfehlung dem Verwaltungsausschuss vorgelegt, der die Angelegenheit seinerseits berät und entscheidet bzw. dem Rat einen Beschlussvorschlag unterbreitet.

Die Sitzungen des Gemeinderates sind in der Regel öffentlich.

Der Verwaltungsausschuss

Der Verwaltungsausschuss (kurz: VA) besteht aus der Bürgermeisterin, die zugleich Vorsitzende ist, und weiteren acht Beigeordneten. Dies sind Ratsmitglieder, auf deren Ratsfraktion oder Gruppe bei der Sitzverteilung mindestens ein Sitz entfallen ist.

Der VA ist u.a. auch Entscheidungsgremium für Angelegenheiten die nicht vom Rat oder der Bürgermeisterin –sprich der Gemeindeverwaltung- entschieden werden können. Das nennt sich im Fachjargon „Lückenkompetenz“.

Er beschließt z.B. über die Vergabe von Bauaufträgen an gemeindeeigenen Liegenschaften oder über die Stundung von Steuerabgaben. Gerade weil häufig schützenswerte Interessen von Bürgerinnen und Bürgern betroffen sind (z.B. das Steuergeheimnis), sind alle Sitzungen des Verwaltungsausschusses nicht öffentlich. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.