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In der Gemeinde Scheeßel gibt es bestimmte Straßen, die für Bürger*innen teuer werden können, sollten die vorgeschriebenen Regeln nicht beachtet werden.

Besonders hervorzuheben ist die Tempo-20-Zone mit eingeschränktem Halteverbot im Kern von Scheeßel. Betroffen sind Teilbereiche der Bahnhofstraße und des Veerser Weges.

Diese Zone ist über die nachfolgenden Einfahrtsbereiche zu erreichen:

  1. Einfahrt von der B75 in die Bahnhofstraße (Höhe Spielhalle),
  2. Einfahrt „An der Sparkasse“ (hinter dem Parkplatz beim Schuhgeschäft in die Bahnhofstraße),
  3. Einfahrt von der B75 in die Straße „Miesners Hof“,
  4. sowie der Bereich Veerser Weg (vor Fahrrad-Krispin aus Veerse kommend bis zum „Döner-Imbiss“).

An den vorgenannten Einfahrtsbereichen sind Zusatzzeichen angebracht, die auf die Parkscheibenpflicht in der Zone verweisen. Wie diese Schilder aussehen, können Sie dem unteren Bild entnehmen.

Wir möchten daher darauf hinweisen, dass ein zusätzliches Hinweisschild vor jedem Parkplatz durch die Beschilderung an den Zoneneinfahrten weder erforderlich, noch vorgeschrieben ist.

Die gesamte Zone, in der die Parkscheibenpflicht gilt, können Sie der unteren Karte entnehmen.