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Anlässlich des jüngsten Wintereinbruches in unserer Region möchten wir auf die bestehende Räum- und Streupflicht der Grundstückseigentümer-, bzw. Anlieger hinweisen, die in der Straßenreinigungssatzung und der Straßenreinigungsverordnung geregelt ist.

Leider sind viele Grundstückseigentümer oder Mieter bislang noch nicht ihrer Räum- und Streupflicht nachgekommen, sodass für viele Verkehrsteilnehmer der Weg zur Arbeit oder zur Schule eine echte Schlitterpartie wird.

Konkret möchten wir in diesem Zusammenhang auf die durch Verordnung festgelegten Pflichten in der Gemeinde Scheeßel hinweisen:

  • Bei Schneefall sind Fußgängerüberwege und Gehwege einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege mit einer geringeren Breite als 1,50 m ganz, die übrigen mindestens in einer Breite von 1,50 m freizuhalten. Ist ein Gehweg nicht vorhanden, so ist ein ausreichend breiter Streifen von mindestens 1,50 m neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten. Ist über Nacht Schnee gefallen, muss die Reinigung werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr durchgeführt sein.
  • Bei Glätte ist werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr mit Sand oder abstumpfenden Mitteln so zu streuen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist. Hinsichtlich der Breiten der zu streuenden Bereiche kann man sich an den oben genannten Werten orientieren. Zu beachten ist, dass Streusalz nur in absoluten Ausnahmefällen zu verwenden ist.
  • Das Räumen und Streuen ist bei entsprechender Witterung bedarfsweise bis 19:00 Uhr zu wiederholen.
  • Die Gossen, Einlaufschächte und Hydranten sind schnee- und eisfrei zu halten.

Bei Rückfragen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Fachbereiches Ordnung und Soziales (04263-9308 1830, -1835 oder -1836) zur Verfügung.

Abschließend weisen wir darauf hin, dass Eigentümer für einen Schaden privatrechtlich in Haftung genommen werden können, sollte sich ein Fußgänger /Radfahrer auf einem nicht geräumten Weg verletzen.