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Es wird daran erinnert, dass zum 15. Februar die 1. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung sowie die Hunde- und Grundsteuer für 2024 zur Zahlung fällig wird. Die Höhe der Rate ist aus dem letzten Gewerbesteuer- bzw. Grundsteuer- oder Hundesteuerbescheid ersichtlich.

Da es sich um Mehrjahresbescheide handelt, gilt der Bescheid auch für künftige Jahre, solange sich keine Änderungen (wie z.B. Neubewertung, Verkauf, Hebesatzänderung) ergeben. Die Fälligkeitstermine sind auf den Bescheiden ausgewiesen.

Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit der jährlichen Zahlung Gebrauch gemacht haben, wird die Steuer 2024 in einem Betrag am 01.07.2024 fällig.

Alle Steuerschuldner, die nicht am Einzugsverfahren der Gemeinde teilnehmen, werden gebeten, zur Vermeidung von Mahnungen mit Säumniszuschlägen und Mahngebühren, den oben genannten Termin unbedingt einzuhalten und die Überweisung unter Angabe des Kassenzeichens rechtzeitig vorzunehmen.  Um die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens zu nutzen, geben Sie bitte diesen Vordruck  ausgefüllt und unterschrieben zurück. Bitte beachten Sie, dass die Grundsteuern von der Gemeinde Scheeßel zwar erhoben, aber die Bewertung des Grundstückes durch das Finanzamt in Rotenburg (Wümme) vorgenommen wird.

Sollten Sie Fragen zur Bewertung haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Rotenburg unter
04261/74-0.

Bei Fragen zu Ihren Bescheiden wenden Sie sich bitte an Herrn Drewes unter 04263/9308-1826.