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Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass Sie ab sofort die Möglichkeit haben, Ihre Termine im Rathaus bequem online zu buchen. Besuchen Sie auf unserer Website den Bereich „Online Terminvereinbarung“ und wählen Sie den gewünschten Service aus, um Ihren Termin zu vereinbaren.

Bitte beachten Sie in dem Zuge, dass ab sofort Beglaubigungen nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung (Dienstag, Donnerstag & Freitag) durchgeführt werden können. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns darauf, Sie bald im Rathaus begrüßen zu dürfen.

 

Weitere Informationen, welche Dokumente beglaubigt werden können oder nicht finden Sie im nachfolgenden Text.

Beglaubigungen

Es dürfen nur Urkunden beglaubigt werden die entweder von einer Behörde ausgestellt wurden oder die für eine Behörde bestimmt sind. Wenn eine Kopie beglaubigt wurde entsteht eine neue Urkunde. Das heißt auch beglaubigte Kopien dürfen beglaubigt werden, da es sich ja um Urkunden handelt die von einer Behörde ausgestellt wurden.

Was darf beglaubigt werden:

  • Zeugnisse
  • Personalausweiskopien, wenn sie für die Anmeldung für ein staatliches Examen benötigt werden

Was darf nicht beglaubigt werden:

  • Wenn das Dokument nicht von einer Behörde bzw. für eine Behörde bestimmt ist
  • Wenn Änderungen auf dem Dokument vorgenommen wurden, Streichungen, etwas unleserlich ist, evtl. Kopierstreifen vorhanden sind…
  • Personenstandsurkunden*
  • Impfausweise

*diese sind durch das Standesamt zu beglaubigen/erstellen.