Die Straßenreinigung ist zur Herbst- und Winterzeit ein wichtiges Thema und bedarf der Aufmerksamkeit. Aus diesem Grund weist die Gemeinde Scheeßel auf die Verpflichtung der Anlieger zur Straßenreinigung hin, gemäß der Straßenreinigungssatzung/ Straßenreinigungsverordnung.
Entsprechend der Verordnung unterliegen der Reinigungspflicht alle öffentlichen Straßen und Wege einschließlich der Fahrbahnen, Gehwege, Gossen, Radwege u. Parkspuren.
Insbesondere im Herbst ist die Reinigung der Gehwege, Straßen und Gossen besonders wichtig, da andernfalls Laub und Schmutz eine Verstopfung der Abflüsse und teilweise auch Wasserschäden verursachen. Fußgänger und Radfahrer sind durch nasses Laub auf Straßen und Gehwegen besonders gefährdet.
Für Unfälle, die auf eine mangelhafte Reinigung bzw. einen unzureichenden Winterdienst zurückzuführen sind, haftet der Reinigungspflichtige.
Die Pflicht zur Reinigung und Räumung bzw. zum Streuen besteht mit Einbruch des Winters natürlich auch bei Schnee und Glatteis.
Fällt Schnee während der Nacht, ist die Reinigung (Räumung) bis um 8.00 Uhr durchzuführen.
Schmutz, Laub und sonstiger Unrat dürfen nicht dem Nachbarn zugekehrt oder in die Rinnsteine, Gossen, Gräben oder Einlaufschächte der Straßenkanalisation gekehrt werden.
Die Pflicht zur Reinigung der Gehwege, Gossen, Parkspuren und Radwege erstreckt sich ohne Ausnahme auf sämtliche Straßen.
Wir möchten unsere Bürgerinnen und Bürger daher bitten ihren Pflichten nachzukommen, um für ein gefahrloses und gemeinsames Wohl zu sorgen.
Nähere Informationen erhalten Sie aus der Straßenreinigungssatzung/ Straßenreinigungsverordnung. Dort können hoffentlich alle offenen Fragen beantwortet werden. Ansonst steht Ihnen der Fachbereich Ordnung und Soziales gerne zur Verfügung.