Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl werden in den 19 Wahlvorständen rund 114 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Daher möchten wir Sie dazu aufrufen, in den Wahlvorständen mitzuwirken und sich als freiwilliges Mitglied zu melden.
Was muss ich für den Wahlvorstand mitbringen?
Dazu benötigen Sie keine besonderen Vorkenntnisse. Auch die Wahlvorsteherin/ der Wahlvorsteher wird vor der Wahl eine ausführliche Einweisung im Rahmen einer Schulung bekommen. Allgemein kann jede/-r ein Mitglied des Wahlvorstandes werden, die/der für die entsprechende Wahl wahlberechtigt ist.
Was sind meine Aufgaben am Wahltag?
Wesentliche Aufgaben des Wahlvorstandes sind die Wahlberechtigung zu prüfen, die Stimmzettel auszugeben und generell die Wahlkabinen sowie Wahlurnen zu beaufsichtigen. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden jeweils in einer Vormittags- und Nachmittagsschicht eingeteilt, um so die Öffnungszeiten von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr abzudecken. Ab 18:00 Uhr müssen dann nur noch die Stimmzettel ausgezählt werden, wofür der gesamte Wahlvorstand nochmal zusammentritt.
Für Ihre Mitarbeit und Bereitschaft erhalten Sie ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 40,00 €.
Sollten Sie sich für den Einsatz in einem Wahllokal interessieren, melden Sie sich gerne bei Frau Quack unter der Tel. 04263/ 9308-1835 oder per E-Mail
Sie können auch über unsere Online-Dienstleitungen eine Bereitschaftserklärung als Wahlhelfer/in abgeben.
Wir freuen uns sehr über Ihre Mithilfe!