Der Winter hat begonnen! Seit den letzten Wochen ist der Fachdienst Straßen und Grün sowie ein von der Gemeinde Scheeßel beauftragtes Fachunternehmen auf den viel befahrenen Straßen unterwegs, um allen Verkehrsteilnehmern einen möglichst schneefreien und sicheren Arbeitsweg bzw. Schulweg zu verschaffen.
Die Gemeindeverwaltung weist in diesem Zusammenhang alle Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass alle Grundstückseigentümer bzw. Ihnen gleichgestellte Personen z.B. Wohnungsberechtigte gemäß Straßenreinigungssatzung vom 20.02.2003 dazu verpflichtet sind, die Straßenreinigung sowie den Winterdienst der an öffentlichen Straßen anliegenden Grundstücke zu übernehmen. Hiervon ausgenommenen sind die im Satzungsanhang aufgeführten Straßen bzw. Straßenteile.
Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Laub sowie Schnee und Eis sowie bei Glätte das Bestreuen der Geh- und Radwege. Ferner sind die Straßeneinläufe sauber zu halten. Denken Sie hierbei bitte daran, dass diese nicht von hohen Schneebergen verstopft werden, damit sie bei Tauwetter das Wasser auffangen können, es zu keinem Rückstau in den Straßen kommt und bei Minustemperaturen kein gefährliches Eis in den Fahrspuren entsteht. Schippen Sie den Schnee bitte nicht auf die Straßen, sondern satzungsgemäß auf die Grundstücksseite, in den Vorgarten oder an der von der Fahrbahn abgewandten Seite des Gehweges.
Die Streu- und Räumungszeiten für die Grundstückseigentümer sowie nähere Informationen über Inhalte des Winterdienstes ergeben sich aus der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Gemeinde Scheeßel.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um entsprechende Beachtung und um gegenseitige Rücksichtnahme, beispielsweise wenn große Räumfahrzeuge auf den Straßen unterwegs sind.
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