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vom 21.10.2017
Hinweis auf Schmutzwasserkanalspülungen im Gebiet der Gemeinde Scheeßel
Die Gemeinde Scheeßel wird das Schmutzwasserkanalnetz in den Ortsteilen Hetzwege und Abbendorf (Vor dem Boorm und Am Brink) sowie in den nachfolgenden Straßen im Kernort Scheeßel ab der 43. Kalenderwoche d. J. im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen von einer Fachfirma spülen lassen:
Appelchaussee, Bahnhofstraße, Bartelsdorfer Straße, Bergstraße, Botheler Weg, Bremer Straße, Brockeler Straße, Feldstraße, Fliederstraße, Gartenstraße, Ginsterweg, Kirchstraße, Kurze Straße, Leehopweg, Marktstraße, Am Meyerhof, Mühlenkamp, Mühlenstraße, Nelkenstraße, Peterstraße, Rosenstraße, Schlehenweg, Schwarzer Kamp, Veerser Weg, Vogteistraße, Wilhelm-Cord-Müller-Straße, Willenbrockstraße, Wohlsdorfer Straße, Zevener Straße.
Allen Hauseigentümern, die sich nicht gegen Rückstau gesichert haben und die über keine oder keine funktionierende Dachentlüftung verfügen, wird empfohlen, während dieser Zeit die Toilettendeckel geschlossen zu halten und Badezimmerteppiche möglichst vom Fußboden zu nehmen, da durch den Spüldruck eventuell Spülwasser aus den sanitären Anlagen austreten kann.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Kläranlage Scheeßel, Tel. 04263/910171 sowie Frau Bremer von der Gemeinde Scheeßel, Tel.: 04263/9308-1861 gerne zur Verfügung.
Die Bürgermeisterin
Käthe Dittmer-Scheele |

vom 15.10.2017
Bekanntmachung der Genehmigung der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Scheeßel (Bestattung im Wald, Westerholz)
Der Landkreis Rotenburg hat mit Verfügung vom 8.09.2017 (Az.: 63 ROW-61 72 60/201) gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die vom Rat der Gemeinde Scheeßel am 27.04.2017 beschlossene 60. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Scheeßel genehmigt. Das Änderungsgebiet ist aus der nachstehenden Planskizze ersichtlich. Die genauen Grenzen des Änderungsgebietes gehen verbindlich aus den Eintragungen im Flächennutzungsplan hervor.

Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wird die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dieser Bekanntmachung wirksam. Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung gem. § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB bei der Gemeinde Scheeßel, Untervogtplatz 1 (Rathaus), Zimmer 8, 27383 Scheeßel, vom Tage dieser Veröffentlichung an während der Dienstzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
- eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges
nur dann zu beachten sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Dabei ist der die Verletzung begründende Sachverhalt darzulegen.
Käthe Dittmer-Scheele Bürgermeisterin |

vom 02.10.2017
Jahresabschluss 2013
der Gemeinde Scheeßel und Entlastungserteilung
Der Rat der Gemeinde Scheeßel hat in seiner Sitzung am 14.09.2017 über den Jahresabschluss 2013 beschlossen. Der Bürgermeisterin wurde für dieses Haushaltsjahr die Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 einschließlich des Rechenschaftsberichtes liegt zusammen mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes sowie der Stellungnahme der Bürgermeisterin im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung an sieben Werktagen (nur montags bis freitags) während der Dienststunden bei der Gemeinde Scheeßel, Untervogtplatz 1, 27383 Scheeßel, Zimmer 6, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Stefan Behrens
Allg. Stellvertreter der Bürgermeisterin |

vom 04.09.2017
Veröffentlichung einer beschränkten öffentlichen Ausschreibung
Abbruch und Entsorgung des Wohnhauses mit Garagengebäude, Leehopweg 12,in Scheeßel
Versendung der Unterlagen: 05.09.2017
Submissionstermin: 19.09.2017, 11.00 Uhr
Ende der Zuschlagsfrist: 23.10.2017
Ausführungszeitraum : 04.10.2017 – 30.11.2017
Käthe Dittmer-Scheele
Bürgermeisterin |

vom 02.08.2017
Feststellung über ausscheidende und nachrückende Bewerber für die Gemeinde- und Ortsratswahlen am 11. September 2016
Vom Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) ist Herr Detlef Steppat verstorben.
Gemäß § 44 (6) des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in Verbindung mit § 77 (1) der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung werden als Nachrücker im Rat der Gemeinde Scheeßel - Herr Jürgen Wahlers und im Ortsrat Jeersdorf - Herr Benjamin Waltereit festgestellt.
Käthe Dittmer-Scheele Bürgermeisterin |

vom 02.08.2017
Geplantes Naturschutzgebiet „Stellmoor und Weichel“ in der Stadt Rotenburg Hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 14 Abs. 2 NAGBNatSchG
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) beabsichtigt, das FFH-Gebiet Nr. 241 „Stellmoor und Weichel“ als Naturschutzgebiet auszuweisen. Das geplante Naturschutzgebiet befindet sich nördlich von Rotenburg an der Gemeindegrenze zu Scheeßel bis zum Grenzgraben Rotenburg-Westerholz.
Der Verordnungstext, die Begründung sowie die Abgrenzung liegen gemäß § 14 Abs. 2 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) in der Zeit vom 14.08.2017 bis einschließlich 13.09.2017 im Rathaus der Gemeinde Scheeßel während der gesamten Dienstzeit für Jedermann zur Einsicht öffentlich aus. Außerdem stehen die Unterlagen innerhalb dieser Frist auch auf der Internetseite des Landkreises Rotenburg (Wümme) unter www.lk-row.de - Bürgerservice - Natur und Umwelt - Naturschutz - Naturschutzgebiete - In Planung zur Einsicht zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Bedenken und Anregungen im Rathaus der Gemeinde Scheeßel oder beim Landkreis Rotenburg (Wümme), 27356 Rotenburg (Wümme), Hopfengarten 2, Zimmer 252 schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Käthe Dittmer-Scheele Bürgermeisterin |

vom 28.07.2017
Geplantes Naturschutzgebiet „Kleines Moor bei Sothel“ in der Gemeinde Scheeßel Hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 14 Abs. 2 NAGBNatSchG
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) beabsichtigt, das FFH-Gebiet Nr. 227 „Sotheler Moor“ als Naturschutzgebiet auszuweisen. Das geplante Naturschutzgebiet befindet sich südwestlich der Ortschaft Sothel.
Der Verordnungstext, die Begründung sowie die Abgrenzung liegen gemäß § 14 Abs. 2 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGB-NatSchG) in der Zeit vom 07.08.2017 bis einschließlich 06.09.2017 im Rathaus der Gemeinde Scheeßel während der gesamten Dienstzeit für Jedermann zur Einsicht öffentlich aus. Außerdem stehen die Unterlagen innerhalb dieser Frist auch auf der Internetseite des Landkreises Rotenburg (Wümme) unter www.lk-row.de - Bürgerservice - Natur und Umwelt - Naturschutz - Naturschutzgebiete - In Planung zur Einsicht zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Bedenken und Anregungen im Rathaus der Gemeinde Scheeßel oder beim Landkreis Rotenburg (Wümme), 27356 Rotenburg (Wümme), Hopfengarten 2, Zimmer 252 schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Käthe Dittmer-Scheele Bürgermeisterin |

vom 15.07.2017
Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 68 „Gewerbegebiet Küsterkampweg“, Scheeßel
Aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V. mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKOMVG) hat der Rat der Gemeinde Scheeßel am 27.04.2017 den Bebauungsplan Nr. 68, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 68 „Gewerbegebiet Küsterkampweg“, Scheeßel, wurde gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren mit der 58. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Mit Wirksamwerden der 58. Flächennutzungsplanänderung am 15.07.2017 ist dieser Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Bebauungsplan Nr. 68, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB können vom Tage dieser Veröffentlichung an bei der Gemeinde Scheeßel, Untervogtplatz 1 (Rathaus), Zimmer 8, 27383 Scheeßel von jedermann während der Dienststunden eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden. Die Satzung über den Bebauungsplan wird mit dem Tage dieser Bekanntmachung rechtsverbindlich. Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 68 ist aus der abgebildeten Planskizze zu ersehen. Die genauen Grenzen des Plangebietes gehen verbindlich aus den Eintragungen im Bebauungsplan hervor.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
- eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges
nur dann zu beachten sind, wenn sie innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Dabei ist der die Verletzung begründende Sachverhalt darzulegen. Außerdem wird gem. § 44 Abs. 5 auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von Vermögensnachteilen, die durch den Bebau-ungsplan eintreten, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädi-gungsansprüche hingewiesen.
Käthe Dittmer-Scheele Bürgermeisterin |

vom 15.07.2017
Bekanntmachung der Genehmigung der 58. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbegebiet Küsterkampweg) der Gemeinde Scheeßel
Der Landkreis Rotenburg hat mit Verfügung vom 3.04.2017 (Az.: 63 ROW-61 72 60/196) gem. § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die vom Rat der Gemeinde Scheeßel am 29.09.2016 beschlossene 58. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Scheeßel genehmigt. Das Änderungsgebiet ist aus der nachstehenden Planskizze ersichtlich. Die genauen Grenzen des Änderungsgebietes gehen verbindlich aus den Eintragungen im Flächennutzungsplan hervor.

Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wird die 58. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dieser Bekanntmachung wirksam. Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung gem. § 6 Abs. 5 Satz 4 BauGB bei der Gemeinde Scheeßel, Untervogtplatz 1 (Rathaus), Zimmer 8, 27383 Scheeßel, vom Tage dieser Veröffentlichung an während der Dienstzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
- eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges
nur dann zu beachten sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Dabei ist der die Verletzung begründende Sachverhalt darzulegen.
Käthe Dittmer-Scheele Bürgermeisterin |
vom 20.04.2017
Raumordnungsverfahren für die geplante 380-kV-Leitung Stade-Landesbergen, Abschnitt Dollern-Landesbergen (Projekt 24 des Netzentwicklungsplans / Projekt Nr. 7 nach dem Bundesbedarfsplangesetz)
Hier: Öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen gem. § 10 Abs. 5 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG)
Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH plant zum Zweck der Netzverstärkung den Ersatz der bestehenden 220-kV-Höchstspannungsleitung zwischen Stade und Landesbergen durch eine 380-kV-Höchstspannungsleitung. In diesem Zuge ist auch ein neues Umspannwerk im Raum der Grafschaft Hoya mit netztechnischer Anbindung an das bestehende Umspannwerk Wechold zu errichten.
Das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg leitet am 21.04.2017 das Raumordnungsverfahren mit integrierter Prüfung der Umweltverträglichkeit gemäß § 15 Raumordnungsgesetz des Bundes und § 9 ff. Niedersächsisches Raumordnungsgesetz für den Leitungsabschnitt Dollern-Landesbergen einschließlich des neuen Umspannwerks im Raum der Grafschaft Hoya ein.
Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 03.05. bis 6.06.2017 zur Einsicht für die Öffentlichkeit aus; die Auslegung erfolgt im Fachbereich Bau und Planung des Rathauses der Gemeinde Scheeßel (Zimmer 9/10), Untervogtplatz 1, 27383 Scheeßel während der Dienststunden (vormittags: montags bis freitags 7.30 Uhr – 12.30 Uhr und nachmittags: donnerstags 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr).
Jedermann kann sich bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, bis zum 20.06.2017 bei der Gemeinde Scheeßel, Untervogtplatz 1, 27383 Scheeßel schriftlich oder zur Niederschrift zu dem Vorhaben äußern. Die Gemeinde leitet die fristgerecht vorgebrachten Äußerungen an die Landesplanungsbehörde weiter.
Zusätzlich kann jedermann auf der Internetseite der Landesplanungsbehörde
www.arl-lg.niedersachsen.de (unter „Strategie und Planung“ und „Raumordnung“)
ab dem 21.4.2017 die vollständigen Verfahrensunterlagen einsehen. Zur Vereinfachung des Verfahrens können die Stellungahmen auch in elektronischer Form an die Email-Adresse der Landesplanungsbehörde (
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
) abgegeben werden.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden in Kopie an den Vorhabenträger weitergegeben und in die Prüfung und Abwägung im Zuge des Raumordnungsverfahrens einbezogen.
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung seitens der Landesplanungsbehörde.
Nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens wird eine Ausfertigung der Landesplanerischen Feststellung, aus der sich auch die Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Belangen ergibt, einen Monat zur Einsicht ausgelegt. Ort und Zeit der Auslegung werden ortsüblich bekannt gemacht. Gleichzeitig wird eine Veröffentlichung im Internet erfolgen, die ebenfalls bekannt gemacht wird.
Scheeßel, den 20.04.2017
Käthe Dittmer-Scheele Bürgermeisterin
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