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vom 07.07.2018
Käthe Dittmer-Scheele Bürgermeisterin |

vom 29.06.2018
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Scheeßel hat in seiner Sitzung am 14.06.2018 dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 „Hohes Feld“, Abbendorf, sowie dem Entwurf der 63. Änderung des Flächennutzungsplanes „Abbendorf“, einschließlich Begründung mit Umweltbericht zugestimmt und gemäß § 4a Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die gleichzeitige Behördenbeteiligung im Sinne des § 4 Abs. 2 BauGB mit der Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) beschlossen.
Ziel der Bauleitplanungen ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zukünftige Wohnbauentwicklung im Rahmen der Eigenentwicklung zu schaffen.
Das betroffene Gebiet des Bebauungsplanentwurfs sowie des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich; die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus der Planzeichnung.

Die Entwürfe des Bebauungsplanes sowie des Flächennutzungsplanes und die Begründungen mit Umweltbericht in der Fassung vom Mai 2018 sowie die nachfolgend genannten wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom
9.07. bis 8.08.2018
zu jedermanns Einsicht im Fachbereich Bau und Planung des Rathauses der Gemeinde Scheeßel (Zimmer 8), Untervogtplatz 1, 27383 Scheeßel, während der Dienststunden (vormittags: montags bis freitags 7.30 Uhr - 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs 13.15 Uhr - 16.15 Uhr, donnerstags 13.30 Uhr - 18.00 Uhr) öffentlich aus.
Die Auslegungsunterlagen können gemäß § 4a Abs. 4 BauGB während der genannten Frist auch im Internet unter www.scheessel.de in der Rubrik „Rathaus & Politik“/„Bauleitplanung“/„Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren des Plangebietes insbesondere die Auswirkungen auf:
- den Menschen (Erholungsfunktionen, Emissionsbelastungen, Verkehr),
- auf Tiere und Pflanzen (Artenschutzrechtliche Aspekte, Biotope, Schutzgebiete),
- auf Boden und Wasser (Vorbelastungen, Geologischer Untergrund / Bodenaufbau),
- auf Fläche (Versiegelungsgrad),
- auf Klima und Luft (Lokalklima, Immissionsbelastungen),
- auf Kultur- und Sachgüter (Elemente der Kulturlandschaft, Bodenfunde)
- und das Landschaftsbild (Vorbelastungen, Vielfalt, Natürlichkeit) geprüft.
Zu den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit ausgelegt werden, gehören neben dem Umweltbericht:
- Gutachten zu Geruchsimmissionen durch landwirtschaftliche Betriebe im Rahmen der Bauleitplanung in Scheeßel-Abbendorf, TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG, Hamburg, 23.01.2018,
- Schalltechnische Untersuchung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Hohes Feld“ der Ortschaft Abbendorf, Gemeinde Scheeßel, T&H Ingenieure GmbH, Bremen, 05.03.2018,
- BV: Erschließung BGB „Am Brink“ in 27383 Scheeßel, OT Abbendorf - Baugrunduntersuchung, CONTRAST GmbH, Osterholz-Scharmbeck, 16.03.2018.
Folgende, nach Einschätzung der Gemeinde, wesentliche bereits vorliegende Stellungnahmen mit umweltrelevantem Inhalt liegen mit aus:
- Stellungnahme des Landkreises Rotenburg (Wümme) vom 14.12.2017 mit Anregungen
- der Unteren Naturschutzbehörde bzgl. Abständen zu Pflanzstreifen,
- der Unteren Wasserschutzbehörde bzgl. Oberflächenwasserbeseitigung,
- der Unteren Bodenschutzbehörde bzgl. Altlasten,
- des Amtes für Bauaufsicht und Bauplanung bzgl. Immissionsschutz,
- der Unteren Denkmalschutzbehörde bzgl. vermuteter Bodenfunde.
- Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom 15.11.2017 mit Anregungen bzgl. der Inanspruchnahme landwirtschatftlicher Flächen.
- Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie vom 05.12.2017 mit Hinweisen bzgl. der Beeinträchtigung des Bodens sowie der Berücksichtigung des Schutzgutes Boden im Umweltbericht.
- Stellungnahme der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Verden vom 13.12.2017 mit Anregungen bzgl. des Verkehrsaufkommens, der vom Landesstraßenverkehr ausgehenden Emissionen sowie der Bepflanzung und Pflege des Lärmschutzwalls.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungs- und Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB).
In Bezug auf die Flächennutzungsplanänderung ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Käthe Dittmer-Scheele Bürgermeisterin |
vom 29.06.2018
Jahresabschluss 2015
der Gemeinde Scheeßel und Entlastungserteilung
Der Rat der Gemeinde Scheeßel hat in seiner Sitzung am 14.06.2018 über den Jahresabschluss 2015 beschlossen. Der Bürgermeisterin wurde für dieses Haushaltsjahr die Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 einschließlich des Rechenschaftsberichtes liegt zusammen mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes sowie der Stellungnahme der Bürgermeisterin im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung an sieben Werktagen (nur montags bis freitags) während der Dienststunden bei der Gemeinde Scheeßel, Untervogtplatz 1, 27383 Scheeßel, Zimmer 6, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Scheeßel, den 29.06.2018
Gemeinde Scheeßel
Die Bürgermeisterin
In Vertretung
Behrens
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vom 21.06.2018
Gemeinsame öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Scheeßel, der Samtgemeinde Sottrum und der Stadt Rotenburg (Wümme)
für das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Amtliche Bekanntmachung
Raumordnungsverfahren für die geplante 380-kV-Leitung Stade-Landesbergen, Abschnitt Dollern-Landesbergen (Projekt 24 des Netzentwicklungsplans / Projekt Nr. 7 nach dem Bundesbedarfsplangesetz)
Hier: Abschluss des Raumordnungsverfahrens mit der Landesplanerischen Feststellung vom 04. Juni 2018
Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH plant den Ersatz der 220-kV-Leitung zwischen Stade und Landesbergen durch eine neue 380-kV-Leitung. Für den Teilabschnitt Dollern-Landesbergen einschließlich des neuen Umspannwerks im Raum der Grafschaft Hoya hat das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg ein Raumordnungsverfahren mit integrierter Prüfung der Umweltverträglichkeit gemäß § 15 ROG und §§ 9 ff. NROG durchgeführt. Das Verfahren wurde mit der Landesplanerischen Feststellung vom 04. Juni 2018 abgeschlossen.
Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens und die darin eingeschlossene Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, die den im Raumordnungsverfahren beurteilten Gegenstand betreffen, sowie bei Genehmigungen, Planfeststellungen und sonstigen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit des Vorhabens nach Maßgabe von § 11 Abs. 5 Nds. Raumordnungsgesetzes (NROG) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 und 2 Raumordnungsgesetz (ROG) zu berücksichtigen.
Die Landesplanerische Feststellung, bestehend aus einem Textteil und einem Kartenteil im Maßstab 1:25.000 (Plansatz 1 bis 7), liegt in der Zeit vom 02.07.2018 bis 02.08.2018 zur Einsicht für die Öffentlichkeit aus. Die Auslegung erfolgt während der Öffnungszeiten:
- bei der Gemeinde Scheeßel im Fachbereich Bau und Planung des Rathauses (Zimmer 9/10), Untervogtplatz 1, 27383 Scheeßel
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr – 12:30 Uhr
Do. nachm. 14.00 Uhr – 18:00 Uhr
- bei der Samtgemeinde Sottrum im Rathaus, Am Eichkamp 12, 27367 Sottrum, Zimmer 25
Mo. und Di. 08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mi. 08.00 - 12.30 Uhr
Do. 08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Fr. 08.00 - 12.00 Uhr"
- bei der Stadt Rotenburg (Wümme) im alten Teil des Rathauses, Große Straße 1, II. OG beim Amt für Planung, Entwicklung und Bauen
Mo. bis Mi. 8:30 Uhr – 12.00 Uhr
Do von 8:30 Uhr – 18:00 Uhr
Fr. 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
Zusätzlich kann jedermann auf der Internetseite des ArL Lüneburg ( www.arl-lg.niedersachsen.de, unter „Strategie und Planung“ und „Raumordnung“) die Landesplanerische Feststellung einsehen. Auf der Internetseite stehen außerdem auch die
Erwiderungssynopsen zu den Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.
Scheeßel, den 20.06.2018 Sottrum, den 20.06.2018
Gemeinde Scheeßel Samtgemeinde Sottrum
Die Bürgermeisterin Der Samtgemeindebürgermeister
Käthe Dittmer-Scheele Peter Freytag
Rotenburg (Wümme), den 20.06.2018
Stadt Rotenburg (Wümme)
Der Bürgermeister
Andreas Weber
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vom 15.06.2018
Aufstellung der Vorschlagslisten für die Schöffenwahl
Die Vorschlagsliste für die Auswahl der Schöffen und Jugendschöffen für das Amtsgericht Rotenburg (Wümme) sowie der Schöffen für die Strafkammer des Landgerichts Verden für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 liegt in der Zeit vom 15.06.2018 bis 25.06.2018 während der Dienststunden im Rathaus der Gemeindeverwaltung, Rathaus, Untervogtplatz 1, 27383 Scheeßel, Zimmer 19, Obergeschoss, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.
Innerhalb einer Woche nach Beendigung der Auslegungsfrist kann jedermann schriftlich oder zur Niederschrift mit der Begründung Einspruch erheben, dass in die Liste Personen aufgenommen worden sind, die nach §§ 32 bis 34 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Käthe Dittmer-Scheele
Bürgermeisterin |

Die Gemeinde Scheeßel beabsichtigt, den Bau einer Fertigbeton-Doppelgarage auf der Kläranlage Scheeßel
beschränkt auszuschreiben (geschätzte Kosten: 40.000 € brutto).
Interessierte Bieter können die Unterlagen bei Herrn
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
(Telefon 04263-9308-1863) abfordern.
Käthe Dittmer-Scheele
Bürgermeisterin |
Schulanfänger 2019
Grundschule Scheeßel mit Außenstelle in Hetzwege
Anmeldung: Montag, 09.04.2018 08.00 – 12.30 Uhr
Dienstag, 10.04.2018 08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch, 11.04.2018 08.00 - 12.30 Uhr
Schulstraße 1, Sekretariat.
Alle Kinder, die bis zum 30. September 2019 das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.
Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September eines Jahres vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben; die formlose Erklärung ist vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben. Sie muss nicht begründet werden.
Die Möglichkeit der Einschulung von „Kann“-Kindern, die erst nach dem 30. September sechs Jahre alt werden, bleibt weiterhin erhalten.
Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde vorzulegen sowie evtl. Sorgerechtserklärungen. Die Kinder brauchen nicht vorgestellt zu werden.
Die Bürgermeisterin Die Schulleiterin
Käthe Dittmer-Scheele Meike Nerding-Ehlbeck
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vom 15.03.2018
Inkrafttreten
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 75
„Ehemaliger Minigolfplatz“, Scheeßel
Aufgrund des § 1 Abs. 3 und der §§ 10, 12 und 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) i.V. mit §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKOMVG) hat der Rat der Gemeinde Scheeßel am 22.02.2018 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 75, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und dem Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung beschlossen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 75 „Ehemaliger Minigolfplatz“, Scheeßel, die Begründung und der Vorhaben- und Erschließungsplan können vom Tage dieser Veröffentlichung an bei der Gemeinde Scheeßel, Untervogtplatz 1 (Rathaus), Zimmer 8, 27383 Scheeßel von jedermann während der Dienststunden eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden. Die Satzung über den Bebauungsplan wird mit dem Tage dieser Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 75 ist aus der abgebildeten Planskizze zu ersehen. Die genauen Grenzen des Plangebietes gehen verbindlich aus den Eintragungen im Bebauungsplan hervor.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
- eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges
nur dann zu beachten sind, wenn sie innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Dabei ist der die Verletzung begründende Sachverhalt darzulegen. Dies gilt auch für beachtliche Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB.
Außerdem wird gem. § 44 Abs. 5 auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von Vermögensnachteilen, die durch den Bebauungsplan eintreten, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche hingewiesen.
Scheeßel, den 15.03.2018
Käthe Dittmer-Scheele
Bürgermeisterin |
vom 01.03.2018

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vom 12.01.2018
Haushaltssatzung der Gemeinde Scheeßel für das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Scheeßel in der Sitzung am 14. Dezember 2017 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
1. |
im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
|
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1.1 |
der ordentlichen Erträge auf
|
22.264.800 Euro |
1.2 |
der ordentlichen Aufwendungen auf
|
22.966.600 Euro |
1.3 |
der außerordentlichen Erträge
|
244.500 Euro |
1.4 |
der außerordentlichen Aufwendungen
|
143.100 Euro |
|
|
|
2. |
im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag |
|
2.1 |
der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
|
20.937.800 Euro |
2.2 |
der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
|
20.650.200 Euro |
2.3 |
der Einzahlungen für Investitionstätigkeit
|
932.800 Euro |
2.4 |
der Auszahlungen für Investitionstätigkeit
|
5.661.000 Euro |
2.5 |
der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit
|
1.380.600 Euro |
2.6 |
der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit
|
40.000 Euro |
|
festgesetzt
Nachrichtlich: Gesamtbetrag |
|
|
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes |
23.251.200 Euro |
|
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes |
26.351.200 Euro |
§ 2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 1.380.600 Euro festgesetzt.
§ 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 7.596.000 Euro festgesetzt.
§ 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2018 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.400.000 Euro festgesetzt.
§ 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:
1.
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Grundsteuer
|
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1.1 |
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
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455 v. H. |
1.2
|
für die Grundstücke (Grundsteuer B)
|
390 v. H.
|
2. |
Gewerbesteuer
|
370 v. H. |
§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zur Höhe von 6.000 Euro im Einzelfall gelten als unerheblich (§ 117 NKomVG).
Gemeinde Scheeßel, den 15. Dezember 2017
Gemeinde Scheeßel Die Bürgermeisterin
gez. Käthe Dittmer-Scheele (L.S.)
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 119 Abs. 4 und § 120 Abs. 2 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 08.01.2018 unter dem Aktenzeichen 20/3 15 21 10/040 erteilt worden. Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 NKomVG vom 16.01.2018 - 24.01.2018 im Rathaus, Zimmer 5-6, der Gemeinde Scheeßel während der Öffnungszeiten Montag- Freitag von 7.30 Uhr – 12.30 Uhr und Donnerstag von 14 Uhr – 18 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Käthe Dittmer-Scheele Bürgermeisterin |
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